Da die Talschaft Schams früher eine Gemeinde bildete, gehörten ihr auch die Wälder. Die Aufteilung derselben auf die Dörfer erfolgte 1851, wobei die linksseitigen Siedlungen ihren Waldanteil als eine Einheit bestehen liessen.
In Andeer wurde die Nutzung und die Verwaltung des Waldes einer von allen im Dorfe wohnhaften Landschaftsbürgern gebildeten Korporation überlassen. Spätere Zuzüger konnten sich aber, nur wenn sie Landschaftsbürger waren, oder das Bürgerrecht von Andeer erwarben, in die Landschaftskorporation einkaufen. Dieser Zustand war unhaltbar und die Waldungen gingen auf die politische Gemeinde zur Verwaltung und Nutzung über.
Zur damaligen Zeit gab es nur schmale, steile und holprige Wald-, Kies- und Bergwege. Die Waldnutzung spielte eine untergeordnete Rolle und blieb auf die dorfnahen Forstbestände beschränkt. Abgelegene Wälder blieben vielfach ungenutzt oder Köhler bauten dort ihre Meiler.
In der zweiten Hälfte der siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts baute Andeer den ersten wirklich brauchbaren Wald- und Maiensässweg und zwar auf der linken Talseite von «Mulegn» bis zu den Maiensässen hinauf. Die Ausführung dieser Wegbaute, ist weniger dem Fortschrittsgedanken zuzuschreiben gewesen, als vielmehr der tief verwurzelten Befürchtung, dass mit der baldigen Annahme der revidierten Bundesverfassung von 1874 die Gemeinden nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen könnten. Nun, diese Panik hatte die erfreuliche Folge, dass der erwähnte Weg gebaut wurde. Seine Notwendigkeit war unbestritten. Nach seiner Fertigstellung mussten Holz, Heu und andere Güter nicht mehr auf Schlitten verfrachtet werden.
Das Bergheu wurde in Heutücher verpackt und auf leichte Leiterwagen ins Dorf gebracht. Um eine zusätzliche Bremswirkung zu erzielen, wurde ein kleiner Schlitten (curtan) ebenfalls mit Heu beladen angehängt. Diese Art der Heubeförderung dauerte aber nur so lange, als der Weg in tadellosem Zustande war.
An Stelle des zweiachsigen Wagens trat der einachsige (berat), auf welchem eine Schleife angebracht war «targliun» genannt. [1]
- Dieser Weg wurde ohne Querrinnen (cunegls) erstellt, was sich nicht bewährte. Deshalb wurde im Jahre 1883 der Einbau von 150 Querrinnen in Auftrag gegeben. Kostenpunkt Fr. 2.50 bis 3.- pro Querrinne. Diese Massnahme verhinderte, dass der steile Weg bei Gewittern oder bei der Schneeschmelze allzu stark ausgewaschen wurde. Die Gemeinde übernahm nicht sämtliche Kosten des Wegbaus, sondern verteilte diese teilweise auf die Eigentümer der Maiensässe, der Magerwiesen und der Alp Durnan. ↑